ATTENTION

We would like to remember you that intra-community (EC) movement of animals, feed and other animal origin materials, are regulated by European laws and regulations, like EC Reg. 1/2005, EEC Directive 90/425 and others.

As consequence, law enforcements (finance, forestry rangers, veterinary health), sometimes are controlling both inside shows, both on the way in Italian road and highway.Most frequent problem is lack of authorization, requirements, and health certificates about transport of animals, feed and other animal origin materials, situations that could be punished with heavy sanctions (money) and with confiscation of anmals/goods.

We invite you all to inquire to your official veterinaries (or health system of your country) and providing, if necessary, o regularize your travels, ensuring you'll have not problems during trips and during Italian shows, so to make your trips with peace of mind and security.

Obviously, all those that have complained with requirements and authorization shouldn't fear anything.

RESERVIERUNG DER TISCHE

Um einen oder mehr Tische auf der "V.R. Reptiles" zu reservieren, füllen Sie bitte das entsprechende Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Die Teilnahmekosten sind im Vorraus, vollständig und ohne Widerrufsrecht zu leisten.

Die Tische sind 220cm lang und 70cm breit.

Jeder Tisch kostet 30 euro + MwSt (21%).

Die Organisation wird jedem Aussteller 2 Eintrittspasse aushändigen. Jeder weitere Pass kostet € 10.00 und hat ebenfalls eine Gültigkeit von zwei Tagen.

Die Planimetrie und Aufstellung der Tische können aufgrund technischer oder logistischer Notwendigkeiten Veränderungen unterliegen.

Sobald wir Ihr korrekt ausgefülltes Teilnahmeformular erhalten, werden wir Ihnen unsere Kontodaten per e-Mail zukommen lassen.

Ihre Teilnahme wird erst nach der Mitteilung der Organisation über den Erhalt Ihrer Zahlung effektiv.

Im Falle einer Reservierung bei VR muß der Aussteller den ausstehenden Betrag innerhalb von 60 Tagen zahlen. Nach Ablauf dieser Frist verliert er sein Anrecht auf die reservierten Plätze, die dann anderen Ausstellern zugeteilt werden können.

Die Organisation behält sich das Recht vor, die Einschreibung eines Ausstellers zu verweigern, falls es zu einer Überfüllung mit Ausstellers eines gleichen Produktes kommen sollte oder falls dieser Aussteller in Vergangenheit Tische reserviert aber nicht besetzt (und bezahlt) hat. Entsprechende Entscheidungen werden per e-Mail mitgeteilt.

ÖFFNUNGSZEITEN FÜR DIE AUSSTELLER

Samstags von 10.00 bis 20.00 Uhr, nur für Aussteller und Branchenunternehmer.

Sonntag morgen ab 7.00 Uhr.

Samstags um 20.00 Uhr wird das Gebäude  geschlossen und kann erst am Sonntag morgen wieder betreten werden.

Die Organisation behält sich das Recht vor, die reservierten Tische Dritten zuzuteilen, falls der Aussteller nicht bis Sonntags um 10.00 Uhr  erscheint (um 9.00 Uhr erfolgt die Eröffnung für das Publikum) und keine Meldung über seine Teilnahme an der Ausstellung erfolgt ist.

Die Veranstaltung stellt jedem Tisch eine Steckdose zu 220W zur Verfügung.

Die Messe endet um 18.30 Uhr, Sie können sich jedoch bis um 20.00 Uhr in der Halle aufhalten, um Ihren Stand wieder abzubauen.

ÖFFNUNGZEITEN FÜR DAS PUBLIKUM

Die Veranstaltung ist am Sonntag von 9.00 bis 18.30 Uhr geöffnet.

EINTRITTSPREISE

  • Erwachsene € 7.00
  • Kinder bis 10 Jahre gratis
  • Ausstelltisch 220x70cm € 30.00 + MwSt (21%)
  • Ausstellerpass für 2 Tage € 10.00

EINSCHRÄNKUNGEN UND VERHALTENSREGELN

Auf der Messe "V.R. Reptiles" haben Sie die Möglichkeit, kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Pflanzen, Zubehör und Fachliteratur zu verkaufen oder zu tauschen.

Das Einbringen von Geflügeltieren jeglicher Art ist verboten.

Jegliche auf der Schutzliste C.I.T.E.S. (Washinghtoner Abkommen Anhang I und II) oder auf der Liste des Abkommens von Bern aufgeführte Tierart muß von den entsprechenden Dokumenten begleitet werden.

Die ausgestellten Tiere müssen sich in geeigneten Behältern befinden, die der Größe und den Ansprüchen der einzelnen Tierart entsprechen und über Trinkwasser verfügen.

Jeder Behälter muß über Substrat verfügen (Sägespäne, Sand, Papier, Torf, Rindenmulch, o. ä.).

Wir möchten keine Pflichtmaße für die Behälter angeben und überlassen diese Entscheidungen dem Urteilsvermögen eines jeden Einzelnen, vorrausgesetzt die Tiere haben keine Bewegungsschwierigkeiten. Im Falle nicht haltungsgerechter Behälter oder Terrarien behält sich die Organisation einen Eingriff sowie die von ihr als richtig befundenen Maßnahmen vor.

Alle ausgestellten Tierarten müssen sich in gutem Gesundheitszustand befinden. Kranke, sterbende oder unter Syntomen schlechter Haltung leidende Tiere müssen sofort entfernt werden. Bei Nichtbeachtung wird der Aussteller von der Messe verwiesen.

ES IST VERBOTEN, die Verkaufsstände vor dem Ende der Ausstellung um 18.30 Uhr abzubauen.

ES IST VERBOTEN, Werbebroschüren an einem festen Standpunkt innerhalb des Messegeländes zu verteilen (z. Bsp. am Eingang oder an den Wegkreuzungen zwischen den Tischen); es ist jedoch erlaubt, "Wanderwerbung" zu betreiben.

ES IST VERBOTEN, das Publikum mit Tieren zu fotographieren, besonders wenn dies einem Profitgewinn dient.

ES IST VERBOTEN, die Tiere innerhalb des Messegeländes mit lebenden und/oder toten Nagetieren zu füttern. Eine Fütterung von Echsen mit Grillen oder anderen Insektenn ist erlaubt.

AUSSTELLUNG DER TIERE

Für jedes ausgestellte Tier muß ein Etikett mit folgenden Daten angebracht werden: Name des Verkäufers oder Züchters, wissenschaftlicher Name, Geschlecht, Ursprungsland und Abkürzung der Herkunft (CB, CH, WC, usw.).

Folgende Abkürzungen werden akzeptiert:

  • CB: In Gefangenschaft geboren
  • WC: In der Natur gefangen
  • Farm-Raised: Auf einer Farm im Ursprungsland geboren

Eine Angabe des allgemein bekannten Namens (falls existiert), Alters, Geschlechts und der erreichbaren Größe ist wünschenswert, jedoch nicht Pflicht. 

Bei Tieren, die zur Freilassung von Giftstoffen befähigt sind (z.Bsp. opistoglyphe Schlangen, Salamander, Kröten), muß diese angegeben werden.

VERBOTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

Es ist grundsätzlich verboten, auf der LISTE GEFÄHRLICHER TIERE vom Ministerialdekret vom 19-04-1996, 15-05-2001 und 03-07-2003 aufgeführte Tiere in das Messegebäude zu bringen, auszustellen oder zu verkaufen.

Übeltäter werden augenblicklich von der Veranstaltung verwiesen.

LISTE DER GEFÄHRLICHEN TIERE

REPTILIEN

  • SCHILDKRÖTEN
    • Macroclemys temminckii (Alligatorschildkröte)
    • Mauremys taspica
    • Chelydra serpentina (Schnappschildkröte)
  • KROKODILE
    • Alle Gattungen und Arten
  • ECHSEN
    • Heloderma ssp (Gilatier)
  • WARANE
    • Alle Gattungen und Arten
  • SCHLANGEN
    • Riesenschlangen -Eunectes murinus (Grüne Anakonda), Python reticolatus (Netzpython)
    • Elapidea –alle Arten
    • Viperidae - alle Arten
    • Crotalidae- alle Arten
    • Colubridae – Atractaspis: alle Arten, Thelotornis kirtlandii, Dispholidus typus

SPINNEN

Aufgrund der auf dem gesamten italienischen Territorium gültigen Gesetzbestimmung Nr. 213/2003, welche sich bis heute in Bearbeitung befindet, ist es während dieser Ausgabe verboten, jegliche Art von Spinnen oder Skorpionen auszustellen, zu verkaufen oder zu tauschen:

  • ARACHNIDAE
    • Alle Gattungen und Arten
  • SCORPIONES
    • Alle Gattungen und Arten


GANZ  WICHTIG
Die Tiere dürfen nur unter Aufsicht der Aussteller gehandhabt werden, jedoch so wenig wie möglich.

Aus Respekt für die Herpetologiebranche und das Wohlbefinden der Besucher werden Vorstellungen mit Personen, die Tiere grundlos manipulieren oder sich mit Schlangen um den Hals o. ä. bewegen NICHT GEDULTET. Die Übeltäter werden augenblicklich und unwiderruflich von der Veranstaltung verwiesen.

Die Veranstalter

Copyright Verona Reptilien - VERBOTEN IRGENDEINEN TEIL REPRODUZIEREN

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